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POINTER Plus (027737-00): Wartezeit und Anwendungen

Aktualisiert: September 2026

POINTER Plus ist ein Pflanzenschutzmittel mit der Zulassungsnummer 027737-00, eingetragen im Verzeichnis zugelassener Pflanzenschutzmittel des BVL. Es ist in 7 Kulturen zugelassen. Zugelassen unter anderem in Sommergerste, Sommerhafer und Sommerweichweizen sowie 4 weiteren Kulturen gegen Acker-Kratzdistel und Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter. Die Zulassung gilt bis 31.8.2027. Die Zulassung endet laut Verzeichnis am 31.8.2027. Sie kann verlängert werden; prüfen Sie vor dem Kauf den aktuellen Stand.

KulturSchadorganismusAufwandmengeWartezeitAnwendungen max.
SommergersteAcker-Kratzdistel50 g/ha—1
SommergersteAcker-Kratzdistel45 g/ha—1
SommergersteEinjährige zweikeimblättrige Unkräuter45 g/ha—1
SommergersteEinjährige zweikeimblättrige Unkräuter50 g/ha—1
SommerhaferAcker-Kratzdistel50 g/ha—1
SommerhaferAcker-Kratzdistel45 g/ha—1
SommerhaferEinjährige zweikeimblättrige Unkräuter50 g/ha—1
SommerhaferEinjährige zweikeimblättrige Unkräuter45 g/ha—1
SommerweichweizenAcker-Kratzdistel45 g/ha—1
SommerweichweizenAcker-Kratzdistel50 g/ha—1
SommerweichweizenEinjährige zweikeimblättrige Unkräuter45 g/ha—1
SommerweichweizenEinjährige zweikeimblättrige Unkräuter50 g/ha—1
WintergersteAcker-Kratzdistel45 g/ha—1
WintergersteAcker-Kratzdistel50 g/ha—1
WintergersteEinjährige zweikeimblättrige Unkräuter50 g/ha—1
WintergersteEinjährige zweikeimblättrige Unkräuter45 g/ha—1
WinterroggenAcker-Kratzdistel50 g/ha—1
WinterroggenAcker-Kratzdistel45 g/ha—1
WinterroggenEinjährige zweikeimblättrige Unkräuter45 g/ha—1
WinterroggenEinjährige zweikeimblättrige Unkräuter50 g/ha—1
WintertriticaleAcker-Kratzdistel50 g/ha—1
WintertriticaleAcker-Kratzdistel45 g/ha—1
WintertriticaleEinjährige zweikeimblättrige Unkräuter50 g/ha—1
WintertriticaleEinjährige zweikeimblättrige Unkräuter45 g/ha—1
WinterweichweizenAcker-Kratzdistel50 g/ha—1
WinterweichweizenAcker-Kratzdistel45 g/ha—1
WinterweichweizenEinjährige zweikeimblättrige Unkräuter50 g/ha—1
WinterweichweizenEinjährige zweikeimblättrige Unkräuter45 g/ha—1

Die Angaben stammen aus dem amtlichen Register und werden unverändert wiedergegeben. Maßgeblich sind immer das Etikett und die Gebrauchsanleitung des Mittels.

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Quelle: Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL), Verzeichnis zugelassener Pflanzenschutzmittel, Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0, Stand September 2026.

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