Die digitale Schlagkartei, erklärt für den Betrieb
Aktualisiert: September 2026
Die Schlagkartei ist das Heft, in dem jede Maßnahme auf einem Schlag steht: was, wann, womit und wie viel. Für den Pflanzenschutz ist sie seit Jahren Pflicht. Neu ist ab 2027 die Form: Sie muss elektronisch und maschinenlesbar sein.
Was in jeden Eintrag gehört
Die Verordnung (EU) 2023/564 legt fest, was eine Pflanzenschutz-Aufzeichnung mindestens enthält. In Deutschland kommt nach § 11 PflSchG der Name des Anwenders dazu.
| Angabe | Was genau |
|---|---|
| Mittel | Handelsname und Zulassungsnummer |
| Datum | Tag der Anwendung; die Uhrzeit nur, wenn die Zulassung sie einschränkt |
| Aufwandmenge | je Hektar |
| Fläche | behandelte Fläche in Hektar |
| Schlag | die Lage, über das Flächenidentifizierungssystem oder eine andere Methode |
| Kultur | mit EPPO-Code, wo er passt; BBCH-Stadium nur, wenn es relevant ist |
| Anwender | Name der Person, die ausgebracht hat |
Wie schnell und wie lange
Die Einträge müssen innerhalb von 30 Tagen in der elektronischen Aufzeichnung stehen; der Staat kann diese Frist bis zum 31. Januar des Folgejahres verlängern. Aufbewahrt wird drei Jahre. Wer erst im Winter aus dem Gedächtnis nachträgt, hat schon ein Problem, auch wenn die Zahlen stimmen.
Papier, Excel oder App
Ab dem 1. Januar 2027 zählt nur noch maschinenlesbar: JSON, XML oder CSV. Ein eingescanntes Heft oder ein PDF reicht nicht, eine Excel-Tabelle nur, wenn sie strukturiert ist. Eine Zertifizierung für Software gibt es nicht; es kommt auf die Angaben an, nicht auf den Hersteller.
So führen Sie sie mit Agro GPS
- Die Maßnahme in 30 Sekunden, auch ohne Netz: Sie wird auf dem Handy gespeichert und synchronisiert sich später.
- Das Mittel wird vor dem Ausbringen gegen das Register des BVL geprüft, in Österreich gegen das des BAES.
- Den Anwender hinterlegen Sie einmal, danach steht er bei jeder Behandlung.
- Die Schlagkartei exportieren Sie als CSV-Datei, immer kostenlos.