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Die digitale Schlagkartei, erklärt für den Betrieb

Aktualisiert: September 2026

Die Schlagkartei ist das Heft, in dem jede Maßnahme auf einem Schlag steht: was, wann, womit und wie viel. Für den Pflanzenschutz ist sie seit Jahren Pflicht. Neu ist ab 2027 die Form: Sie muss elektronisch und maschinenlesbar sein.

Was in jeden Eintrag gehört

Die Verordnung (EU) 2023/564 legt fest, was eine Pflanzenschutz-Aufzeichnung mindestens enthält. In Deutschland kommt nach § 11 PflSchG der Name des Anwenders dazu.

AngabeWas genau
MittelHandelsname und Zulassungsnummer
DatumTag der Anwendung; die Uhrzeit nur, wenn die Zulassung sie einschränkt
Aufwandmengeje Hektar
Flächebehandelte Fläche in Hektar
Schlagdie Lage, über das Flächenidentifizierungssystem oder eine andere Methode
Kulturmit EPPO-Code, wo er passt; BBCH-Stadium nur, wenn es relevant ist
AnwenderName der Person, die ausgebracht hat

Wie schnell und wie lange

Die Einträge müssen innerhalb von 30 Tagen in der elektronischen Aufzeichnung stehen; der Staat kann diese Frist bis zum 31. Januar des Folgejahres verlängern. Aufbewahrt wird drei Jahre. Wer erst im Winter aus dem Gedächtnis nachträgt, hat schon ein Problem, auch wenn die Zahlen stimmen.

Papier, Excel oder App

Ab dem 1. Januar 2027 zählt nur noch maschinenlesbar: JSON, XML oder CSV. Ein eingescanntes Heft oder ein PDF reicht nicht, eine Excel-Tabelle nur, wenn sie strukturiert ist. Eine Zertifizierung für Software gibt es nicht; es kommt auf die Angaben an, nicht auf den Hersteller.

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