Wartezeiten der Pflanzenschutzmittel in Deutschland
Aktualisiert: September 2026
Die 2096 derzeit in Deutschland zugelassenen Pflanzenschutzmittel, jedes mit seiner Zulassungsnummer, den zugelassenen Kulturen, der Aufwandmenge und der Wartezeit bis zur Ernte, so wie das Verzeichnis zugelassener Pflanzenschutzmittel des BVL sie veröffentlicht.
Pflanzenschutzmittel nach Kultur
Pflanzenschutzmittel nach Schaderreger und Kultur
Jede Seite dieses Verzeichnisses zeigt ein Mittel so, wie es im amtlichen Register des BVL steht: die Zulassungsnummer, den Zulassungsinhaber, die Formulierung, das Ende der Zulassung und vor allem die Tabelle der Anwendungen: für welche Kultur, gegen welchen Schadorganismus, mit welcher Aufwandmenge, wie oft und mit welcher Wartezeit bis zur Ernte.
Die Wartezeit gilt immer für eine bestimmte Anwendung. Dasselbe Mittel kann in Weizen 35 Tage und in Kartoffeln 7 Tage Wartezeit haben. Lesen Sie deshalb die Zeile Ihrer Kultur, nicht den ersten Wert der Tabelle.
In der Schlagkartei gehört zu jeder Pflanzenschutzmaßnahme die Zulassungsnummer. Ab dem 1. Januar 2027 ist die Aufzeichnung nach § 11 PflSchG elektronisch zu führen. Mit dem Knopf auf jeder Seite tragen Sie das Mittel mit Name und Nummer direkt in Ihre Schlagkartei ein, kostenlos. Den aktuellen Stand prüfen Sie im Register des BVL und auf dem Etikett.
Die meistgesuchten Mittel (Deutschland)
Nach Suchanfragen bei Google in den letzten drei Monaten.
- GROOVE 76 Anwendungen
- Duplosan KV 7 Anwendungen
- Garlon 13 Anwendungen
- TENSIRA 12 Anwendungen
- ASKON 81 Anwendungen
- Scala 30 Anwendungen
- SUMIR 9 Anwendungen
- CeraVita Azoxy 71 Anwendungen
- Melody Combi 5 Anwendungen
- Vibrance Trio 17 Anwendungen
Kulturen mit den meisten zugelassenen Mitteln
- Zierpflanzen 553 Mittel
- Winterweichweizen 404 Mittel
- Kartoffel 391 Mittel
- Weinrebe 352 Mittel
- Wintergerste 326 Mittel
- Erdbeere 281 Mittel
- Kernobst 280 Mittel
- Winterroggen 277 Mittel
- Winterraps 274 Mittel
- Sommergerste 264 Mittel
- Wintertriticale 257 Mittel
- Mais 245 Mittel
Wählen Sie den Anfangsbuchstaben des Mittels:
- A 143
- B 128
- C 237
- D 109
- E 68
- F 121
- G 70
- H 36
- I 45
- J 15
- K 44
- L 93
- M 110
- N 71
- O 34
- P 200
- Q 17
- R 96
- S 194
- T 110
- U 34
- V 60
- W 24
- X 12
- Y-0-9 25
Die Angaben stammen aus dem amtlichen Register und werden unverändert wiedergegeben. Maßgeblich sind immer das Etikett und die Gebrauchsanleitung des Mittels.
Quelle: Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL), Verzeichnis zugelassener Pflanzenschutzmittel, Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0, Stand September 2026.