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FruitSmart 3,3 VP (00A949-60): Wartezeit und Anwendungen

Aktualisiert: September 2026

FruitSmart 3,3 VP ist ein Pflanzenschutzmittel mit der Zulassungsnummer 00A949-60, eingetragen im Verzeichnis zugelassener Pflanzenschutzmittel des BVL. Es ist in 13 Kulturen zugelassen. Zugelassen unter anderem in Apfel, Aprikose und Aubergine sowie 10 weiteren Kulturen gegen Erhaltung der Qualität und Verlängerung der Lagerfähigkeit. Die Zulassung gilt bis 31.7.2035.

KulturSchadorganismusAufwandmengeWartezeitAnwendungen max.
ApfelErhaltung der Qualität6,8 g je 100 m³1
ApfelVerlängerung der Lagerfähigkeit6,8 g je 100 m³1
AprikoseErhaltung der Qualität4,9 g je 100 m³1
AprikoseVerlängerung der Lagerfähigkeit4,9 g je 100 m³1
AubergineErhaltung der Qualität4,9 g je 100 m³1
AubergineVerlängerung der Lagerfähigkeit4,9 g je 100 m³1
BirneErhaltung der Qualität0,049 g/m³1
BirneVerlängerung der Lagerfähigkeit0,049 g/m³1
BlumenzwiebelnErhaltung der Qualität1,6 g je 100 m³10
BlumenzwiebelnVerlängerung der Lagerfähigkeit1,6 g je 100 m³10
BrokkoliErhaltung der Qualität4,9 g je 100 m³1
BrokkoliVerlängerung der Lagerfähigkeit4,9 g je 100 m³1
ChinakohlErhaltung der Qualität4,9 g je 100 m³1
ChinakohlVerlängerung der Lagerfähigkeit4,9 g je 100 m³1
Gemüsepaprika (inkl. Peperoni und Chili)Erhaltung der Qualität4,9 g je 100 m³1
Gemüsepaprika (inkl. Peperoni und Chili)Verlängerung der Lagerfähigkeit4,9 g je 100 m³1
Kiwi-ArtenErhaltung der Qualität4,9 g je 100 m³1
Kiwi-ArtenVerlängerung der Lagerfähigkeit4,9 g je 100 m³1
Knollengewächse (Zierpflanzen)Erhaltung der Qualität2,4 g je 100 m³3
Knollengewächse (Zierpflanzen)Verlängerung der Lagerfähigkeit2,4 g je 100 m³3
Kopfkohl (Rot-, Weiß-, Spitz- und Wirsingkohl)Erhaltung der Qualität4,9 g je 100 m³1
Kopfkohl (Rot-, Weiß-, Spitz- und Wirsingkohl)Verlängerung der Lagerfähigkeit4,9 g je 100 m³1
PfirsichErhaltung der Qualität4,9 g je 100 m³1
PfirsichVerlängerung der Lagerfähigkeit4,9 g je 100 m³1
QuitteErhaltung der Qualität6,8 g je 100 m³1
QuitteVerlängerung der Lagerfähigkeit6,8 g je 100 m³1

Die Angaben stammen aus dem amtlichen Register und werden unverändert wiedergegeben. Maßgeblich sind immer das Etikett und die Gebrauchsanleitung des Mittels.

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Quelle: Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL), Verzeichnis zugelassener Pflanzenschutzmittel, Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0, Stand September 2026.

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