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FALKON (026330-00): Wartezeit und Anwendungen

Aktualisiert: September 2026

FALKON ist ein Pflanzenschutzmittel mit der Zulassungsnummer 026330-00, eingetragen im Verzeichnis zugelassener Pflanzenschutzmittel des BVL. Es ist in 4 Kulturen zugelassen. Zugelassen unter anderem in Wintergerste, Winterroggen und Wintertriticale sowie 1 weiteren Kulturen gegen Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter und Gemeiner Windhalm. Die Zulassung gilt bis 15.1.2027. Die Zulassung endet laut Verzeichnis am 15.1.2027. Sie kann verlängert werden; prüfen Sie vor dem Kauf den aktuellen Stand.

KulturSchadorganismusAufwandmengeWartezeitAnwendungen max.
WintergersteEinjährige zweikeimblättrige Unkräuter1 l/ha—1
WintergersteGemeiner Windhalm1 l/ha—1
WinterroggenEinjährige zweikeimblättrige Unkräuter1 l/ha—1
WinterroggenGemeiner Windhalm1 l/ha—1
WintertriticaleEinjährige zweikeimblättrige Unkräuter1 l/ha—1
WintertriticaleGemeiner Windhalm1 l/ha—1
WinterweichweizenEinjährige zweikeimblättrige Unkräuter1 l/ha—1
WinterweichweizenGemeiner Windhalm1 l/ha—1

Die Angaben stammen aus dem amtlichen Register und werden unverändert wiedergegeben. Maßgeblich sind immer das Etikett und die Gebrauchsanleitung des Mittels.

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Quelle: Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL), Verzeichnis zugelassener Pflanzenschutzmittel, Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0, Stand September 2026.

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