← Wartezeiten der Pflanzenschutzmittel in Deutschland

CLAYTON FLURRY (00A771-00): Wartezeit und Anwendungen

Aktualisiert: September 2026

CLAYTON FLURRY ist ein Pflanzenschutzmittel mit der Zulassungsnummer 00A771-00, eingetragen im Verzeichnis zugelassener Pflanzenschutzmittel des BVL. Es ist in 11 Kulturen zugelassen. Zugelassen unter anderem in Wiesen, Weiden, Wintergerste und Winterweichweizen sowie 8 weiteren Kulturen gegen Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter und Große Brennnessel. Wo eine Wartezeit angegeben ist, beträgt sie 7 Tage. Die Zulassung gilt bis 15.2.2028.

KulturSchadorganismusAufwandmengeWartezeitAnwendungen max.
MaisSchwarzer Nachtschatten1 l/ha1
SommergersteEinjährige zweikeimblättrige Unkräuter0,75 l/ha1
SommerhaferEinjährige zweikeimblättrige Unkräuter0,75 l/ha1
SommerhartweizenEinjährige zweikeimblättrige Unkräuter0,75 l/ha1
SommerweichweizenEinjährige zweikeimblättrige Unkräuter0,75 l/ha1
Wiesen, WeidenGroße Brennnessel2 l/ha7 Tage1
Wiesen, WeidenGroße Brennnessel0,3 %7 Tage1
Wiesen, WeidenStumpfblättriger Ampfer0,3 %7 Tage1
Wiesen, WeidenStumpfblättriger Ampfer2 l/ha7 Tage1
Wiesen, WeidenVogel-Sternmiere0,75 l/ha7 Tage1
WintergersteEinjährige zweikeimblättrige Unkräuter1 l/ha1
WintergersteEinjährige zweikeimblättrige Unkräuter0,5 l/ha1
WintergersteKletten-Labkraut0,75 l/ha1
WinterhaferEinjährige zweikeimblättrige Unkräuter1 l/ha1
WinterroggenEinjährige zweikeimblättrige Unkräuter1 l/ha1
WintertriticaleEinjährige zweikeimblättrige Unkräuter1 l/ha1
WinterweichweizenEinjährige zweikeimblättrige Unkräuter1 l/ha1
WinterweichweizenEinjährige zweikeimblättrige Unkräuter0,5 l/ha1
WinterweichweizenKletten-Labkraut0,75 l/ha1

Die Angaben stammen aus dem amtlichen Register und werden unverändert wiedergegeben. Maßgeblich sind immer das Etikett und die Gebrauchsanleitung des Mittels.

Kostenlos starten

Quelle: Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL), Verzeichnis zugelassener Pflanzenschutzmittel, Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0, Stand September 2026.

Weiterlesen