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Shlem (028533-61): Wartezeit und Anwendungen

Aktualisiert: September 2026

Shlem ist ein Pflanzenschutzmittel mit der Zulassungsnummer 028533-61, eingetragen im Verzeichnis zugelassener Pflanzenschutzmittel des BVL. Es ist in 2 Kulturen zugelassen. Zugelassen unter anderem in Wintergerste und Winterweichweizen gegen Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter. Die Zulassung gilt bis 30.1.2035.

KulturSchadorganismusAufwandmengeWartezeitAnwendungen max.
WintergersteEinjährige zweikeimblättrige Unkräuter40 g/ha1
WinterweichweizenEinjährige zweikeimblättrige Unkräuter40 g/ha1

Die Angaben stammen aus dem amtlichen Register und werden unverändert wiedergegeben. Maßgeblich sind immer das Etikett und die Gebrauchsanleitung des Mittels.

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Quelle: Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL), Verzeichnis zugelassener Pflanzenschutzmittel, Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0, Stand September 2026.

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