Nozomi (044895-00): Wartezeit und Anwendungen
Aktualisiert: September 2026
Nozomi ist ein Pflanzenschutzmittel mit der Zulassungsnummer 044895-00, eingetragen im Verzeichnis zugelassener Pflanzenschutzmittel des BVL. Es ist in 1 Kulturen zugelassen. Zugelassen unter anderem in Gleisanlagen gegen Einjährige einkeimblättrige Unkräuter und Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter. Die Zulassung gilt bis 28.2.2038.
- Zulassungsnummer: 044895-00
- Zulassungsinhaber: SUMITOMO CHEMICAL
- Status: zugelassen
- Zulassung bis: 28.2.2038
- Formulierung: Wasserdispergierbares Granulat
| Kultur | Schadorganismus | Aufwandmenge | Wartezeit | Anwendungen max. |
|---|---|---|---|---|
| Gleisanlagen | Einjährige einkeimblättrige Unkräuter | 1,2 kg/ha | — | 1 |
| Gleisanlagen | Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter | 1,2 kg/ha | — | 1 |
Die Angaben stammen aus dem amtlichen Register und werden unverändert wiedergegeben. Maßgeblich sind immer das Etikett und die Gebrauchsanleitung des Mittels.
Quelle: Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL), Verzeichnis zugelassener Pflanzenschutzmittel, Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0, Stand September 2026.