Neudomück Pro (008500-60): Wartezeit und Anwendungen
Aktualisiert: September 2026
Neudomück Pro ist ein Pflanzenschutzmittel mit der Zulassungsnummer 008500-60, eingetragen im Verzeichnis zugelassener Pflanzenschutzmittel des BVL. Es ist in 2 Kulturen zugelassen. Zugelassen unter anderem in Gemüsekulturen und Zierpflanzen gegen Trauermücken. Die Zulassung gilt bis 15.8.2027.
- Zulassungsnummer: 008500-60
- Zulassungsinhaber: SUMITOMO CHEMICAL
- Status: zugelassen
- Zulassung bis: 15.8.2027
- Formulierung: Suspensionskonzentrat
| Kultur | Schadorganismus | Aufwandmenge | Wartezeit | Anwendungen max. |
|---|---|---|---|---|
| Gemüsekulturen | Trauermücken | 10 ml/m² | — | 3 |
| Zierpflanzen | Trauermücken | 10 ml/m² | — | 3 |
Die Angaben stammen aus dem amtlichen Register und werden unverändert wiedergegeben. Maßgeblich sind immer das Etikett und die Gebrauchsanleitung des Mittels.
Quelle: Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL), Verzeichnis zugelassener Pflanzenschutzmittel, Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0, Stand September 2026.