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LYSKAMM (008414-00): Wartezeit und Anwendungen

Aktualisiert: September 2026

LYSKAMM ist ein Pflanzenschutzmittel mit der Zulassungsnummer 008414-00, eingetragen im Verzeichnis zugelassener Pflanzenschutzmittel des BVL. Es ist in 2 Kulturen zugelassen. Zugelassen unter anderem in Winterweichweizen und Wintergerste gegen Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter und Gemeiner Erdrauch. Die Zulassung gilt bis 31.12.2026. Die Zulassung endet laut Verzeichnis am 31.12.2026. Sie kann verlängert werden; prüfen Sie vor dem Kauf den aktuellen Stand.

KulturSchadorganismusAufwandmengeWartezeitAnwendungen max.
WintergersteEinjährige zweikeimblättrige Unkräuter0,2 l/ha—1
WintergersteGemeiner Erdrauch0,25 l/ha—1
WintergersteGeruchlose Kamille0,25 l/ha—1
WintergersteKlatsch-Mohn0,25 l/ha—1
WintergersteKletten-Labkraut0,25 l/ha—1
WintergersteVogel-Knöterich0,25 l/ha—1
WinterweichweizenEinjährige zweikeimblättrige Unkräuter0,2 l/ha—1
WinterweichweizenEinjähriges Rispengras0,25 l/ha—1
WinterweichweizenGemeiner Erdrauch0,25 l/ha—1
WinterweichweizenGeruchlose Kamille0,25 l/ha—1
WinterweichweizenKlatsch-Mohn0,25 l/ha—1
WinterweichweizenKletten-Labkraut0,25 l/ha—1
WinterweichweizenVogel-Knöterich0,25 l/ha—1

Die Angaben stammen aus dem amtlichen Register und werden unverändert wiedergegeben. Maßgeblich sind immer das Etikett und die Gebrauchsanleitung des Mittels.

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Quelle: Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL), Verzeichnis zugelassener Pflanzenschutzmittel, Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0, Stand September 2026.

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