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Latifam Extra (00A449-00): Wartezeit und Anwendungen

Aktualisiert: September 2026

Latifam Extra ist ein Pflanzenschutzmittel mit der Zulassungsnummer 00A449-00, eingetragen im Verzeichnis zugelassener Pflanzenschutzmittel des BVL. Es ist in 5 Kulturen zugelassen. Zugelassen unter anderem in Dinkel, Gerste und Sommerweichweizen sowie 2 weiteren Kulturen gegen Fusarium culmorum und Schwarzbeinigkeit (Gaeumanomyces graminis). Die Zulassung gilt bis 30.9.2027. Die Zulassung endet laut Verzeichnis am 30.9.2027. Sie kann verlängert werden; prüfen Sie vor dem Kauf den aktuellen Stand.

KulturSchadorganismusAufwandmengeWartezeitAnwendungen max.
DinkelFusarium culmorum0,2 l/dt—1
DinkelSchwarzbeinigkeit (Gaeumanomyces graminis)0,2 l/dt—1
GersteFusarium culmorum0,2 l/dt—1
GersteSchwarzbeinigkeit (Gaeumanomyces graminis)0,2 l/dt—1
SommerweichweizenFusarium culmorum0,2 l/dt—1
SommerweichweizenSchwarzbeinigkeit (Gaeumanomyces graminis)0,2 l/dt—1
TriticaleFusarium culmorum0,2 l/dt—1
TriticaleSchwarzbeinigkeit (Gaeumanomyces graminis)0,2 l/dt—1
WinterweichweizenFusarium culmorum0,2 l/dt—1
WinterweichweizenSchwarzbeinigkeit (Gaeumanomyces graminis)0,2 l/dt—1

Die Angaben stammen aus dem amtlichen Register und werden unverändert wiedergegeben. Maßgeblich sind immer das Etikett und die Gebrauchsanleitung des Mittels.

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Quelle: Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL), Verzeichnis zugelassener Pflanzenschutzmittel, Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0, Stand September 2026.

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