Caluma (044660-64): Wartezeit und Anwendungen
Aktualisiert: September 2026
Caluma ist ein Pflanzenschutzmittel mit der Zulassungsnummer 044660-64, eingetragen im Verzeichnis zugelassener Pflanzenschutzmittel des BVL. Es ist in 4 Kulturen zugelassen. Zugelassen unter anderem in Lein, Mais und Miscanthus sowie 1 weiteren Kulturen gegen Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter. Die Zulassung gilt bis 31.5.2033.
- Zulassungsnummer: 044660-64
- Zulassungsinhaber: Syngenta Agro GmbH
- Status: zugelassen
- Zulassung bis: 31.5.2033
- Formulierung: Suspensionskonzentrat
| Kultur | Schadorganismus | Aufwandmenge | Wartezeit | Anwendungen max. |
|---|---|---|---|---|
| Lein | Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter | 1 l/ha | — | 1 |
| Mais | Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter | 1 l/ha | — | 1 |
| Miscanthus | Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter | 1 l/ha | — | 1 |
| Mohn | Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter | 1 l/ha | — | 1 |
Die Angaben stammen aus dem amtlichen Register und werden unverändert wiedergegeben. Maßgeblich sind immer das Etikett und die Gebrauchsanleitung des Mittels.
Quelle: Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL), Verzeichnis zugelassener Pflanzenschutzmittel, Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0, Stand September 2026.