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Botiga (00A219-00): Wartezeit und Anwendungen

Aktualisiert: September 2026

Botiga ist ein Pflanzenschutzmittel mit der Zulassungsnummer 00A219-00, eingetragen im Verzeichnis zugelassener Pflanzenschutzmittel des BVL. Es ist in 2 Kulturen zugelassen. Zugelassen unter anderem in Mais und Zuckermais gegen Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter und Hühnerhirse. Die Zulassung gilt bis 31.12.2031.

KulturSchadorganismusAufwandmengeWartezeitAnwendungen max.
MaisEinjährige zweikeimblättrige Unkräuter0,5 l/ha2
MaisEinjährige zweikeimblättrige Unkräuter1 l/ha1
MaisHühnerhirse0,5 l/ha2
MaisHühnerhirse1 l/ha1
ZuckermaisEinjährige zweikeimblättrige Unkräuter0,5 l/ha2
ZuckermaisEinjährige zweikeimblättrige Unkräuter1 l/ha1

Die Angaben stammen aus dem amtlichen Register und werden unverändert wiedergegeben. Maßgeblich sind immer das Etikett und die Gebrauchsanleitung des Mittels.

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Quelle: Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL), Verzeichnis zugelassener Pflanzenschutzmittel, Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0, Stand September 2026.

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