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Clyde FX (4211-0): Wartezeit und Anwendungen

Aktualisiert: September 2026

Clyde FX ist ein Pflanzenschutzmittel mit der Zulassungsnummer 4211-0, eingetragen im Pflanzenschutzmittelregister des BAES. Es ist in 14 Kulturen zugelassen. Zugelassen unter anderem in Dinkel, Wintergerste und Winterhafer sowie 11 weiteren Kulturen gegen Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter (3ANDIT) und Klettenlabkraut (GALAP, Galium aparine). Die Zulassung gilt bis 15.2.2028.

KulturSchadorganismusAufwandmengeWartezeitAnwendungen max.
DinkelEinjährige zweikeimblättrige Unkräuter (3ANDIT)1,8 l/ha—1
DinkelKlettenlabkraut (GALAP, Galium aparine)1,8 l/ha—1
SommergersteEinjährige zweikeimblättrige Unkräuter (3ANDIT)1,5 l/ha—1
SommerhaferEinjährige zweikeimblättrige Unkräuter (3ANDIT)1,5 l/ha—1
SommerhartweizenEinjährige zweikeimblättrige Unkräuter (3ANDIT)1,5 l/ha—1
SommerroggenEinjährige zweikeimblättrige Unkräuter (3ANDIT)1,5 l/ha—1
SommertriticaleEinjährige zweikeimblättrige Unkräuter (3ANDIT)1,5 l/ha—1
SommerweichweizenEinjährige zweikeimblättrige Unkräuter (3ANDIT)1,5 l/ha—1
StoppelfelderEinjährige zweikeimblättrige Unkräuter (3ANDIT)1,8 l/ha—1
WintergersteEinjährige zweikeimblättrige Unkräuter (3ANDIT)1,8 l/ha—1
WintergersteKlettenlabkraut (GALAP, Galium aparine)1,8 l/ha—1
WinterhaferEinjährige zweikeimblättrige Unkräuter (3ANDIT)1,8 l/ha—1
WinterhaferKlettenlabkraut (GALAP, Galium aparine)1,8 l/ha—1
WinterhartweizenEinjährige zweikeimblättrige Unkräuter (3ANDIT)1,8 l/ha—1
WinterhartweizenKlettenlabkraut (GALAP, Galium aparine)1,8 l/ha—1
WinterroggenEinjährige zweikeimblättrige Unkräuter (3ANDIT)1,8 l/ha—1
WinterroggenKlettenlabkraut (GALAP, Galium aparine)1,8 l/ha—1
WintertriticaleEinjährige zweikeimblättrige Unkräuter (3ANDIT)1,8 l/ha—1
WintertriticaleKlettenlabkraut (GALAP, Galium aparine)1,8 l/ha—1
WinterweichweizenEinjährige zweikeimblättrige Unkräuter (3ANDIT)1,8 l/ha—1
WinterweichweizenKlettenlabkraut (GALAP, Galium aparine)1,8 l/ha—1

Die Angaben stammen aus dem amtlichen Register und werden unverändert wiedergegeben. Maßgeblich sind immer das Etikett und die Gebrauchsanleitung des Mittels.

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Quelle: Bundesamt für Ernährungssicherheit (BAES), Pflanzenschutzmittelregister, Stand September 2026.

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