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Artus (3158-0): Wartezeit und Anwendungen

Aktualisiert: September 2026

Artus ist ein Pflanzenschutzmittel mit der Zulassungsnummer 3158-0, eingetragen im Pflanzenschutzmittelregister des BAES. Es ist in 13 Kulturen zugelassen. Zugelassen unter anderem in Dinkel, Sommergerste und Sommerhafer sowie 10 weiteren Kulturen gegen Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter (3ANDIT). Die Zulassung gilt bis 31.8.2027. Die Zulassung endet laut Register am 31.8.2027. Sie kann verlängert werden; prüfen Sie vor dem Kauf den aktuellen Stand.

KulturSchadorganismusAufwandmengeWartezeitAnwendungen max.
DinkelEinjährige zweikeimblättrige Unkräuter (3ANDIT)50 g/ha—1
SommergersteEinjährige zweikeimblättrige Unkräuter (3ANDIT)50 g/ha—1
SommerhaferEinjährige zweikeimblättrige Unkräuter (3ANDIT)50 g/ha—1
SommerhartweizenEinjährige zweikeimblättrige Unkräuter (3ANDIT)50 g/ha—1
SommerroggenEinjährige zweikeimblättrige Unkräuter (3ANDIT)50 g/ha—1
SommertriticaleEinjährige zweikeimblättrige Unkräuter (3ANDIT)50 g/ha—1
SommerweichweizenEinjährige zweikeimblättrige Unkräuter (3ANDIT)50 g/ha—1
WintergersteEinjährige zweikeimblättrige Unkräuter (3ANDIT)50 g/ha—1
WinterhaferEinjährige zweikeimblättrige Unkräuter (3ANDIT)50 g/ha—1
WinterhartweizenEinjährige zweikeimblättrige Unkräuter (3ANDIT)50 g/ha—1
WinterroggenEinjährige zweikeimblättrige Unkräuter (3ANDIT)50 g/ha—1
WintertriticaleEinjährige zweikeimblättrige Unkräuter (3ANDIT)50 g/ha—1
WinterweichweizenEinjährige zweikeimblättrige Unkräuter (3ANDIT)50 g/ha—1

Die Angaben stammen aus dem amtlichen Register und werden unverändert wiedergegeben. Maßgeblich sind immer das Etikett und die Gebrauchsanleitung des Mittels.

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Quelle: Bundesamt für Ernährungssicherheit (BAES), Pflanzenschutzmittelregister, Stand September 2026.

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