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ARRVA (008450-60): Wartezeit und Anwendungen

Aktualisiert: September 2026

ARRVA ist ein Pflanzenschutzmittel mit der Zulassungsnummer 008450-60, eingetragen im Verzeichnis zugelassener Pflanzenschutzmittel des BVL. Es ist in 11 Kulturen zugelassen. Zugelassen unter anderem in Sommergerste, Sommerhafer und Sommerroggen sowie 8 weiteren Kulturen gegen Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter und Zweikeimblättrige Unkräuter. Wo eine Wartezeit angegeben ist, beträgt sie 7 Tage. Die Zulassung gilt bis 31.10.2026.

KulturSchadorganismusAufwandmengeWartezeitAnwendungen max.
SommergersteEinjährige zweikeimblättrige Unkräuter3 l/ha1
SommerhaferEinjährige zweikeimblättrige Unkräuter3 l/ha1
SommerroggenEinjährige zweikeimblättrige Unkräuter3 l/ha1
SommertriticaleEinjährige zweikeimblättrige Unkräuter3 l/ha1
SommerweichweizenEinjährige zweikeimblättrige Unkräuter3 l/ha1
Wiesen, WeidenZweikeimblättrige Unkräuter3 l/ha7 Tage1
WintergersteEinjährige zweikeimblättrige Unkräuter3 l/ha1
WinterhaferEinjährige zweikeimblättrige Unkräuter3 l/ha1
WinterroggenEinjährige zweikeimblättrige Unkräuter3 l/ha1
WintertriticaleEinjährige zweikeimblättrige Unkräuter3 l/ha1
WinterweichweizenEinjährige zweikeimblättrige Unkräuter3 l/ha1

Die Angaben stammen aus dem amtlichen Register und werden unverändert wiedergegeben. Maßgeblich sind immer das Etikett und die Gebrauchsanleitung des Mittels.

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Quelle: Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL), Verzeichnis zugelassener Pflanzenschutzmittel, Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0, Stand September 2026.

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