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Lentipur Flo 500 SC (3668-1): Wartezeit und Anwendungen

Aktualisiert: September 2026

Lentipur Flo 500 SC ist ein Pflanzenschutzmittel mit der Zulassungsnummer 3668-1, eingetragen im Pflanzenschutzmittelregister des BAES. Es ist in 14 Kulturen zugelassen. Zugelassen unter anderem in Eisenkraut, Gräser und Johanniskraut-Arten sowie 11 weiteren Kulturen gegen Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter (3ANDIT) und Einjährige einkeimblättrige Unkräuter (3ANMNT). Die Zulassung gilt bis 15.8.2027.

KulturSchadorganismusAufwandmengeWartezeitAnwendungen max.
EisenkrautEinjährige einkeimblättrige Unkräuter (3ANMNT)2 l/ha1
EisenkrautEinjährige zweikeimblättrige Unkräuter (3ANDIT)2 l/ha1
GräserEinjährige einkeimblättrige Unkräuter (3ANMNT)3 l/ha1
GräserEinjährige zweikeimblättrige Unkräuter (3ANDIT)3 l/ha1
Johanniskraut-ArtenEinjährige einkeimblättrige Unkräuter (3ANMNT)2 l/ha1
Johanniskraut-ArtenEinjährige zweikeimblättrige Unkräuter (3ANDIT)2 l/ha1
KräuterEinjährige einkeimblättrige Unkräuter (3ANMNT)3 l/ha1
KräuterEinjährige zweikeimblättrige Unkräuter (3ANDIT)3 l/ha1
KümmelEinjährige einkeimblättrige Unkräuter (3ANMNT)2 l/ha1
KümmelEinjährige zweikeimblättrige Unkräuter (3ANDIT)2 l/ha1
LeguminosenEinjährige einkeimblättrige Unkräuter (3ANMNT)3 l/ha1
LeguminosenEinjährige zweikeimblättrige Unkräuter (3ANDIT)3 l/ha1
MohnEinjährige zweikeimblättrige Unkräuter (3ANDIT)1,3 l/ha1
Primula-ArtenEinjährige einkeimblättrige Unkräuter (3ANMNT)2 l/ha1
Primula-ArtenEinjährige zweikeimblättrige Unkräuter (3ANDIT)2 l/ha1
SchnittlauchEinjährige einkeimblättrige Unkräuter (3ANMNT)2 l/ha1
SchnittlauchEinjährige zweikeimblättrige Unkräuter (3ANDIT)2 l/ha1
WintergersteEinjährige ein- und zweikeimblättrige Unkräuter3 l/ha1
WinterhartweizenEinjährige ein- und zweikeimblättrige Unkräuter3 l/ha1
WinterroggenEinjährige ein- und zweikeimblättrige Unkräuter2 l/ha1
WintertriticaleEinjährige ein- und zweikeimblättrige Unkräuter2 l/ha1
WinterweichweizenEinjährige ein- und zweikeimblättrige Unkräuter3 l/ha1

Die Angaben stammen aus dem amtlichen Register und werden unverändert wiedergegeben. Maßgeblich sind immer das Etikett und die Gebrauchsanleitung des Mittels.

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Quelle: Bundesamt für Ernährungssicherheit (BAES), Pflanzenschutzmittelregister, Stand September 2026.

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