So prüfen Sie, ob ein Pflanzenschutzmittel für Ihre Kultur zugelassen ist
Aktualisiert: September 2026
Ein Mittel im Lager heißt nicht, dass es für jeden Schlag passt. Zugelassen ist ein Pflanzenschutzmittel immer für bestimmte Anwendungen: eine Kultur, einen Schadorganismus, eine Aufwandmenge. Wer vor dem Ansetzen der Spritzbrühe drei Minuten prüft, spart sich die unangenehmen Fragen bei der Kontrolle.
1. Die Zulassungsnummer vom Etikett abschreiben
Der Handelsname allein reicht nicht: Dasselbe Mittel kann unter mehreren Namen verkauft werden, und ähnliche Namen gehören oft zu verschiedenen Zulassungen. Maßgeblich ist die Zulassungsnummer auf dem Gebinde. Sie ist auch die Angabe, die nach der Verordnung (EU) 2023/564 in jeden Eintrag Ihrer Aufzeichnungen gehört.
2. Im amtlichen Register nachsehen
In Deutschland führt das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) das Verzeichnis der zugelassenen Pflanzenschutzmittel (bvl.bund.de). In Österreich ist es das Pflanzenschutzmittelregister des Bundesamts für Ernährungssicherheit (BAES) (psmregister.baes.gv.at). Beide sind öffentlich und kostenlos.
3. Worauf Sie im Register achten
- Status und Ablauf der Zulassung: Ist das Mittel noch zugelassen, und bis wann?
- Abverkauf und Aufbrauchfrist: Läuft eine Zulassung aus, stehen dort die Daten, bis zu denen verkauft und angewendet werden darf.
- Kultur: Steht Ihre Kultur in den Anwendungen? Nicht nur die Pflanzengruppe, die genaue Zeile zählt.
- Schadorganismus: Die Zulassung gilt gegen bestimmte Schaderreger, nicht gegen alles.
- Aufwandmenge je Hektar und die höchste Zahl der Anwendungen.
- Wartezeit: die Tage zwischen der letzten Anwendung und der Ernte.
4. Wenn Ihre Kultur nicht dabei ist
Dann ist das Mittel für diese Kultur nicht zugelassen, auch wenn es bei der Nachbarkultur funktioniert. Suchen Sie ein anderes Mittel, das für Ihre Kultur und Ihren Schaderreger eingetragen ist, oder fragen Sie beim Pflanzenschutzdienst Ihres Landes nach. Und denken Sie daran: Auf dem Feld gilt immer das Etikett. Das Register hilft beim Suchen, die Gebrauchsanleitung ist verbindlich.
So hilft Agro GPS
Wenn Sie in Agro GPS eine Behandlung erfassen, wird das Mittel über die Zulassungsnummer gegen eine Kopie des BVL-Registers geprüft, in Österreich gegen die des BAES: zugelassen, Kultur, Aufwandmenge. Die Angaben jedes Mittels können Sie auch ohne App nachschlagen:
- Wartezeiten und Anwendungen der in Deutschland zugelassenen Mittel
- Wartezeiten und Anwendungen der in Österreich zugelassenen Mittel