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So prüfen Sie, ob ein Pflanzenschutzmittel für Ihre Kultur zugelassen ist

Aktualisiert: September 2026

Ein Mittel im Lager heißt nicht, dass es für jeden Schlag passt. Zugelassen ist ein Pflanzenschutzmittel immer für bestimmte Anwendungen: eine Kultur, einen Schadorganismus, eine Aufwandmenge. Wer vor dem Ansetzen der Spritzbrühe drei Minuten prüft, spart sich die unangenehmen Fragen bei der Kontrolle.

1. Die Zulassungsnummer vom Etikett abschreiben

Der Handelsname allein reicht nicht: Dasselbe Mittel kann unter mehreren Namen verkauft werden, und ähnliche Namen gehören oft zu verschiedenen Zulassungen. Maßgeblich ist die Zulassungsnummer auf dem Gebinde. Sie ist auch die Angabe, die nach der Verordnung (EU) 2023/564 in jeden Eintrag Ihrer Aufzeichnungen gehört.

2. Im amtlichen Register nachsehen

In Deutschland führt das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) das Verzeichnis der zugelassenen Pflanzenschutzmittel (bvl.bund.de). In Österreich ist es das Pflanzenschutzmittelregister des Bundesamts für Ernährungssicherheit (BAES) (psmregister.baes.gv.at). Beide sind öffentlich und kostenlos.

3. Worauf Sie im Register achten

4. Wenn Ihre Kultur nicht dabei ist

Dann ist das Mittel für diese Kultur nicht zugelassen, auch wenn es bei der Nachbarkultur funktioniert. Suchen Sie ein anderes Mittel, das für Ihre Kultur und Ihren Schaderreger eingetragen ist, oder fragen Sie beim Pflanzenschutzdienst Ihres Landes nach. Und denken Sie daran: Auf dem Feld gilt immer das Etikett. Das Register hilft beim Suchen, die Gebrauchsanleitung ist verbindlich.

So hilft Agro GPS

Wenn Sie in Agro GPS eine Behandlung erfassen, wird das Mittel über die Zulassungsnummer gegen eine Kopie des BVL-Registers geprüft, in Österreich gegen die des BAES: zugelassen, Kultur, Aufwandmenge. Die Angaben jedes Mittels können Sie auch ohne App nachschlagen:

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