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Für Landwirte in Deutschland

Sachkundenachweis Pflanzenschutz in Deutschland: die Fortbildung alle drei Jahre

6.11.2026

Blühendes Rapsfeld zwischen Rostock und Stralsund in Mecklenburg-Vorpommern
Foto: Jan Rehschuh · Wikimedia Commons · Public domain

Wer in Deutschland Pflanzenschutzmittel beruflich anwendet, braucht einen Sachkundenachweis, den die zuständige Behörde ausstellt. Was viele vergessen: Der Nachweis bleibt nur dann gültig, wenn regelmäßig eine Fortbildung dazukommt.

Die Pflicht im Gesetz

Nach § 9 Absatz 4 des Pflanzenschutzgesetzes müssen sachkundige Personen jeweils innerhalb eines Zeitraums von drei Jahren ab der erstmaligen Ausstellung des Sachkundenachweises eine von der zuständigen Behörde anerkannte Fort- oder Weiterbildungsmaßnahme besuchen.

Gezählt wird ab der ersten Ausstellung, nicht ab der letzten Fortbildung. Es lohnt sich, das Datum auf dem eigenen Nachweis nachzusehen.

Wenn der Nachweis fehlt

Die Fortbildung ist der Behörde auf Verlangen nachzuweisen. Kann man sie nicht belegen, soll die Behörde eine Frist für die Fortbildung setzen. Wird auch innerhalb dieser Frist keine Fortbildung besucht, soll die Behörde den Sachkundenachweis widerrufen.

Wer im Betrieb sachkundig sein muss

Jede Person, die selbst Pflanzenschutzmittel beruflich anwendet. Spritzt ein Familienmitglied oder eine Aushilfe, braucht diese Person einen eigenen Nachweis. In den Aufzeichnungen sollte stehen, wer die Anwendung gemacht hat, damit bei einer Kontrolle klar ist, wessen Sachkunde gemeint ist.

Wo es Fortbildungen gibt

Anerkannt werden die Maßnahmen von der zuständigen Behörde Ihres Bundeslandes. Fragen Sie dort nach Terminen, bevor der Dreijahreszeitraum endet. Die Einzelheiten zu Nachweis und Fortbildung regelt die Pflanzenschutz-Sachkundeverordnung.

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Amtliche Quellen

Geprüft am 6.11.2026

Die Kontrolle der Pflanzenschutzgeräte in Deutschland: Fristen und Prüfstellen