Für Landwirte in Deutschland
Die Kontrolle der Pflanzenschutzgeräte in Deutschland: Fristen und Prüfstellen
6.11.2026
Eine Feldspritze, die falsch verteilt, bringt mehr oder weniger Mittel aus als auf dem Etikett steht. Deshalb müssen Pflanzenschutzgeräte in Deutschland regelmäßig zur Kontrolle. Die Regeln stehen in der Pflanzenschutz-Geräteverordnung.
Alle sechs Kalenderhalbjahre
Besitzer müssen ihre in Gebrauch befindlichen Pflanzenschutzgeräte in Zeitabständen von sechs Kalenderhalbjahren prüfen lassen, also alle drei Jahre. Ausgenommen sind die Geräte, die in Anlage 3 der Verordnung aufgeführt sind.
Gezählt wird in Kalenderhalbjahren. Im Zweifel hilft ein Blick auf die Prüfplakette am Gerät.
Neue Geräte
Ein erstmals in Gebrauch genommenes Gerät muss spätestens bei Ablauf des sechsten Monats nach der Ingebrauchnahme geprüft worden sein. Wer im Frühjahr eine neue Spritze kauft, sollte die Kontrolle also schon für dieselbe Saison einplanen.
Wurde ein Gerät in einem anderen EU-Mitgliedstaat nach der Richtlinie 2009/128/EG kontrolliert, muss es spätestens zum Ablauf des sechsten Kalenderhalbjahres nach dieser Kontrolle erneut geprüft werden.
Wer prüft
Kontrollstellen sind amtliche Kontrollstellen, amtlich anerkannte Kontrollwerkstätten und amtlich anerkannte Kontrollpersonen. Nach bestandener Prüfung bekommt das Gerät eine Prüfplakette.
In die Aufzeichnungen damit
Die Aufzeichnungen über jede Anwendung führen Sie ohnehin. Tragen Sie dazu das Datum der letzten Gerätekontrolle ein. Dann sehen Sie auf einen Blick, wann die nächste fällig ist, und bei einer Kontrolle liegt alles zusammen.
Die europäische Grundlage ist die Richtlinie 2009/128/EG: Seit 2020 darf der Abstand zwischen zwei Kontrollen beruflich genutzter Geräte drei Jahre nicht überschreiten.
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Amtliche Quellen
Geprüft am 6.11.2026