Für Landwirte in der Schweiz
Das Pflanzenschutzmittelverzeichnis des BLV in der Schweiz
6.11.2026
Ein Mittel, das im Nachbarland zugelassen ist, ist in der Schweiz nicht automatisch erlaubt. Massgebend ist, was in der Schweiz bewilligt ist.
Wer bewilligt
Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) beurteilt und bewilligt Pflanzenschutzmittel, regelt deren Import und führt das Pflanzenschutzmittelverzeichnis.
Was Sie im Verzeichnis prüfen
- ob das Produkt bewilligt ist;
- für welche Kulturen und gegen welche Schaderreger;
- mit welcher Aufwandmenge und welchen Auflagen.
Das Verzeichnis ist online unter psm.admin.ch zugänglich, auf Deutsch, Französisch und Italienisch.
Ab 2027 auch beim Kauf wichtig
Ab dem 1. Januar 2027 dürfen nur Inhaberinnen und Inhaber einer für die gewünschten Produkte gültigen Fachbewilligung Pflanzenschutzmittel für die berufliche Verwendung kaufen. Die Liste der Mittel für den professionellen Gebrauch und die eigene Bewilligung gehören also zusammen.
In den Aufzeichnungen
Notieren Sie bei jeder Behandlung das Produkt so, wie es im Verzeichnis steht. Dann lässt sich jede Anwendung später mit der Bewilligung abgleichen.
Amtliche Quellen
Geprüft am 6.11.2026
Die digitale Fachbewilligung Pflanzenschutzmittel in der Schweiz ab 2027