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Für Landwirte in der Schweiz

Das Pflanzenschutzmittelverzeichnis des BLV in der Schweiz

6.11.2026

Rebberg am Genfersee bei Cully im Kanton Waadt
Foto: Hu9423 · Wikimedia Commons · CC BY-SA 4.0

Ein Mittel, das im Nachbarland zugelassen ist, ist in der Schweiz nicht automatisch erlaubt. Massgebend ist, was in der Schweiz bewilligt ist.

Wer bewilligt

Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) beurteilt und bewilligt Pflanzenschutzmittel, regelt deren Import und führt das Pflanzenschutzmittelverzeichnis.

Was Sie im Verzeichnis prüfen

Das Verzeichnis ist online unter psm.admin.ch zugänglich, auf Deutsch, Französisch und Italienisch.

Ab 2027 auch beim Kauf wichtig

Ab dem 1. Januar 2027 dürfen nur Inhaberinnen und Inhaber einer für die gewünschten Produkte gültigen Fachbewilligung Pflanzenschutzmittel für die berufliche Verwendung kaufen. Die Liste der Mittel für den professionellen Gebrauch und die eigene Bewilligung gehören also zusammen.

In den Aufzeichnungen

Notieren Sie bei jeder Behandlung das Produkt so, wie es im Verzeichnis steht. Dann lässt sich jede Anwendung später mit der Bewilligung abgleichen.

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Amtliche Quellen

Geprüft am 6.11.2026

Die digitale Fachbewilligung Pflanzenschutzmittel in der Schweiz ab 2027