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Für Landwirte in Österreich

Den Sachkundeausweis Pflanzenschutz in Österreich rechtzeitig verlängern

6.11.2026

Maisfeld im Stiefingtal bei Prosdorf in der Steiermark
Foto: Clemens Stockner · Wikimedia Commons · CC BY-SA 4.0

Wer in Österreich Pflanzenschutzmittel beruflich anwendet, muss sachkundig sein und das mit dem Sachkundeausweis belegen. Der Ausweis läuft ab. Wer das zu spät merkt, steht in der Saison ohne gültigen Ausweis da.

Wie lange der Ausweis gilt

Die AGES schreibt, dass der Sachkundenachweis nach spätestens sechs Jahren verlängert werden muss. Die Verlängerung ist an eine Weiterbildung gebunden, die der Verordnung entspricht.

Die Weiterbildung

Laut Landwirtschaftskammer Oberösterreich muss vor Ablauf der Gültigkeit und vor der Wiederbeantragung eine fünfstündige Weiterbildung absolviert werden. Die Weiterbildung ist also Voraussetzung, nicht Formsache.

Die Bundesländer regeln mit

Pflanzenschutz ist in Österreich teils Landessache. Die AGES weist darauf hin, dass manche Bundesländer zusätzlich den Ausweis der Landwirtschaftskammer verlangen und es unterschiedliche Länderregelungen gibt. Fragen Sie deshalb bei Ihrer Landwirtschaftskammer nach, welche Weiterbildung in Ihrem Bundesland anerkannt wird.

Wer im Betrieb einen Ausweis braucht

Jede Person, die selbst Pflanzenschutzmittel beruflich anwendet. Halten Sie in den Aufzeichnungen fest, wer eine Anwendung gemacht hat. Bei einer Kontrolle ist dann sofort klar, wessen Ausweis gefragt ist.

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Amtliche Quellen

Geprüft am 6.11.2026

Die wiederkehrende Überprüfung der Pflanzenschutzgeräte in Österreich