Für Landwirte in Österreich
Die wiederkehrende Überprüfung der Pflanzenschutzgeräte in Österreich
6.11.2026
In Österreich gilt eine einfache Regel: Ein Pflanzenschutzgerät ohne gültige Prüfplakette darf nicht verwendet werden. Das gilt seit dem 27. November 2016. Damit die Plakette gültig bleibt, muss das Gerät regelmäßig überprüft werden.
Wie oft
Laut Landwirtschaftsministerium durfte der Abstand zwischen zwei Überprüfungen bis Ende 2019 fünf Jahre betragen. Seither darf er drei Jahre nicht überschreiten.
Wer überprüft
Die Überprüfungen machen autorisierte Werkstätten. Nach einem positiven Befund bekommt das Gerät die Prüfplakette.
Was ausgenommen ist
- Neugeräte bis fünf Jahre nach dem Kauf;
- handgehaltene sowie schulter- und rückentragbare Pflanzenschutzgeräte;
- Geräte zur Ausbringung von Nützlingen.
Bei einem Neugerät lohnt es sich, die Rechnung aufzuheben: Ab dem Kaufdatum laufen die fünf Jahre.
Notieren, wann es so weit ist
Schreiben Sie das Datum der letzten Überprüfung zu Ihren Aufzeichnungen über die Pflanzenschutzmittel-Anwendungen. Dann ist die nächste Überprüfung nicht mehr Gedächtnissache, und bei einer Kontrolle liegt alles beisammen.
Die Grundlage ist die Richtlinie 2009/128/EG über die nachhaltige Verwendung von Pestiziden, die Österreich auf Bundes- und Landesebene umgesetzt hat.
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Amtliche Quellen
Geprüft am 6.11.2026