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Für Landwirte in Österreich

Die wiederkehrende Überprüfung der Pflanzenschutzgeräte in Österreich

6.11.2026

Weingarten im Museumsdorf Niedersulz im Weinviertel, Niederösterreich
Foto: Robert Kropf · Wikimedia Commons · CC BY-SA 4.0

In Österreich gilt eine einfache Regel: Ein Pflanzenschutzgerät ohne gültige Prüfplakette darf nicht verwendet werden. Das gilt seit dem 27. November 2016. Damit die Plakette gültig bleibt, muss das Gerät regelmäßig überprüft werden.

Wie oft

Laut Landwirtschaftsministerium durfte der Abstand zwischen zwei Überprüfungen bis Ende 2019 fünf Jahre betragen. Seither darf er drei Jahre nicht überschreiten.

Wer überprüft

Die Überprüfungen machen autorisierte Werkstätten. Nach einem positiven Befund bekommt das Gerät die Prüfplakette.

Was ausgenommen ist

Bei einem Neugerät lohnt es sich, die Rechnung aufzuheben: Ab dem Kaufdatum laufen die fünf Jahre.

Notieren, wann es so weit ist

Schreiben Sie das Datum der letzten Überprüfung zu Ihren Aufzeichnungen über die Pflanzenschutzmittel-Anwendungen. Dann ist die nächste Überprüfung nicht mehr Gedächtnissache, und bei einer Kontrolle liegt alles beisammen.

Die Grundlage ist die Richtlinie 2009/128/EG über die nachhaltige Verwendung von Pestiziden, die Österreich auf Bundes- und Landesebene umgesetzt hat.

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Amtliche Quellen

Geprüft am 6.11.2026