Für Landwirte in Luxemburg
Die Kontrolle der Pflanzenschutzgeräte in Luxemburg durch die ASTA
6.11.2026
In Luxemburg müssen Geräte zur Anwendung von Pflanzenschutzmitteln regelmäßig kontrolliert werden. Zuständig für die Kontrolle ist die ASTA.
Alle drei Jahre
Die Geräte mussten spätestens am 26. November 2016 zum ersten Mal kontrolliert werden und danach alle drei Jahre.
Neugeräte
Neugeräte sind die ersten drei Jahre von der Kontrollpflicht befreit, müssen jedoch eine Kontrollvignette beantragen. Dafür reichen Sie bei der ASTA, Service agri-environnement, eine Rechnung oder einen Lieferschein und ein ausgefülltes Formular mit den wesentlichen Angaben zum Gerät ein.
Das Datum festhalten
Tragen Sie das Datum der letzten Kontrolle zu Ihren Aufzeichnungen über die Anwendungen ein. So sehen Sie, wann die nächste fällig ist, und bei einer Kontrolle liegt alles beisammen.
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Amtliche Quellen
Geprüft am 6.11.2026
Pflanzenschutzmittel mit neuen Wirkstoffen in Liechtenstein: nicht automatisch zugelassen