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Für Landwirte in Luxemburg

Die Kontrolle der Pflanzenschutzgeräte in Luxemburg durch die ASTA

6.11.2026

Mähdrescher auf einem Feld in Luxemburg
Foto: Eric Forget · Wikimedia Commons · CC BY 2.0

In Luxemburg müssen Geräte zur Anwendung von Pflanzenschutzmitteln regelmäßig kontrolliert werden. Zuständig für die Kontrolle ist die ASTA.

Alle drei Jahre

Die Geräte mussten spätestens am 26. November 2016 zum ersten Mal kontrolliert werden und danach alle drei Jahre.

Neugeräte

Neugeräte sind die ersten drei Jahre von der Kontrollpflicht befreit, müssen jedoch eine Kontrollvignette beantragen. Dafür reichen Sie bei der ASTA, Service agri-environnement, eine Rechnung oder einen Lieferschein und ein ausgefülltes Formular mit den wesentlichen Angaben zum Gerät ein.

Das Datum festhalten

Tragen Sie das Datum der letzten Kontrolle zu Ihren Aufzeichnungen über die Anwendungen ein. So sehen Sie, wann die nächste fällig ist, und bei einer Kontrolle liegt alles beisammen.

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Amtliche Quellen

Geprüft am 6.11.2026

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